AGB

AGB Musikschule Stock

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
  1. Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule Stock statt.
  2. Die Dauer des Musikunterrichts richtet sich nach den vereinbarten Zeiten. Während der Ferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der örtlichen Ferienordnung.
  3. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung, Erstattung bzw. eine Wiederholung des Unterrichts.
  4. Bei ansteckenden, schweren oder langwierigen Krankheiten des Schülers sollte die Leitung der Musikschule unverzüglich benachrichtigt werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes werden für die Zeit der Erkrankung keine Unterrichtsgebühren erhoben.
  5. Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Ein Anspruch des Schülers durch jeweils den gleichen Lehrer besteht nicht.
  6. Die Jahresgebühr kann in zwölf gleichen Teilbeträgen entrichtet werden. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 5. eines jeden Monats im Voraus fällig. Die Jahresgebühr bezieht sich auf 36 Unterrichtseinheiten. Gebühren fallen dadurch in der unterrichtsfreien Zeit und an Feiertagen nicht an und sind somit auch nicht in dem Jahresbetrag enthalten.
  7. Die Aufnahme eines Schülers ist zu jeder Zeit möglich; der Abgang nur zum 1. Januar, 1. April, 1. Oktober unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat. Die Kündigung muss schriftlich an die Adresse des Lehrers erfolgen.
  8. Eine Kündigung seitens des Lehrers hat unter Einhaltung der gleichen Fristen zu erfolgen. Der Lehrer behält sich das Recht der fristlosen Kündigung vor, wenn ein Schüler den Unterricht über einen längeren Zeitraum stört oder mehrmals dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt. Bei einer Reduzierung bzw. einer Auflösung einer Gruppe wird sich die Musikschule darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. An den Schüler erfolgt dann eine entsprechende Kostenerstattung.
  9. Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungszwecke der Musikschule gemäß den Regeln des bayerischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
  10. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  11. Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.
Share by: